Bei Wohnsitznahme im Ausland wird unterschieden zwischen festem Wohnsitz und zeitlich begrenztem Auslandaufenthalt. Viele Länder ausserhalb des Grenzgebietes zur Schweiz und auch ausserhalb der EU kennen auch eine vergleichbare Versicherungspflicht. Zusatzversicherungen werden bei befristeten Auslandaufenthalten meist nur noch kurze Zeit weitergeführt und können meistens für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland sistiert (pausiert) werden. Beim endgültigen Verlassen der Schweiz werden Zusatzversicherungen in kurzer Zeit aufgelöst.
Verlassen Sie die Schweiz für ein Austauschjahr oder einen befristeten, zum Beispiel beruflichen Aufenthalt und behalten Sie den Wohnsitz in der Schweiz, kann die Grundversicherung in der Schweiz belassen werden. Es wird jedoch dringend geraten, Zusatzversicherungen abzuschliessen, die im Bedarfsfall die Behandlung im Ausland oder die Rückführung in die Schweiz garantieren. Besonders Länder wie USA oder Japan kennen nur ein privates Krankenversicherungssystem und erwarten für eine Behandlung von Ausländern eine Zahlungsgarantie oder eine Bevorschussung.
Einschränkungen gibt es, wenn Schweizer Bürger ihren festen Wohnsitz ins Ausland verlegen: Die Weiterführung der schweizerischen Grundversicherung ist bei Aufenthalten über 1 Jahr nur auf Antrag möglich. Wer für eine Schweizer Firma im Ausland weilt, muss sich nach spätestens 6 Jahren um eine lokale Lösung kümmern. Es ist auch möglich eine internationale Krankenversicherung, auch Auslandversicherung genannt, abzuschliessen. Hierbei erbringt die Zusatzversicherung die gleichen Leistungen im Ausland, wie dies die Grundversicherung in der Schweiz erbringen würde. Achtung: Diese Versicherungslösungen sind in der Regel eher teuer, prüfen Sie in jedem Fall, ob bei längerem Aufenthalt im Ausland, eine lokale Lösung nicht günstiger wäre. Informationen über das Gesundheitssystem erteilen die jeweiligen Botschaften in der Schweiz und teilweise auch Reiseveranstalter.
Internationale Krankenversicherungen
Bei Aufenthalten im Ausland kann statt der obligatorischen Grundversicherung eine Internationale Krankenversicherungen mit dem Kürzel IHI (International Health Insurance) abgeschlossen werden. In der Schweiz wird diese von Visana, Supra und der Groupe Mutuel angeboten. Sanitas, Intras und Kolping bieten IHI unter dem Namen “Swiss Medical” an. Bei der CSS nennt sich das vergleichbare Produkt „International Health Plan“, während die Swica ein eigenes Produkt namens “Global Care” erschaffen hat. Bevor die Schweizer Grundversicherung jedoch aufgelöst werden kann, ist eine Bestätigung der internationalen Krankenversicherers notwendig.