Frage: Gibt es eine Ombudsstelle?
Antwort:
Manchmal kommt es vor, dass Krankenkassen und Versicherte sich uneinig darüber sind, welche Leistungen in welcher Form bezahlt werden müssen oder welche Konsequenz das Nichtbezahlen von Prämien für den Versicherten hat. Wo Fronten verhärtet sind, hilft in den meisten Fällen der Ombudsmann der Sozialen Krankenversicherung. Dieser gibt auch Auskunft über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieser kann telefonisch oder Schriftlich erreicht werden. Weitere Informationen gibt es unter www.ombudsman-kv.ch. Über Fragen zur Privatversicherung kann auch der darauf spezialisierte Ombudsmann kontaktiert werden: www.versicherungsombudsman.ch
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