Frage: Kann ich von der Prämienpflicht befreit werden?
Antwort:
- Das KVG sieht für Männer und Frauen die Militärdienst leisten eine Regelung vor, wonach keine Krankenkassenprämien zu entrichten hat, wer länger als 60 Tage ununterbrochen Dienst leistet. Das gilt beispielsweise für Rekruten oder Durchdiener. Diese Angehörigen der Armee sind der Militärversicherung angeschlossen und kommen in den Genuss des Prämienerlasses, wenn sie der eigenen Krankenkasse eine Kopie des Marschbefehls einreichen.
- Für minderbemittelte Menschen besteht die Möglichkeit, bei der Sozialversicherungsanstalt (www.sva.ch) Antrag zur Prämienverbilligung zu stellen. Beantragt werden muss die Verbilligung vor dem 31. März des Vorjahres. Diese Frist ist unaufschiebbar und muss mit dem entsprechenden Formular an die örtliche Gemeindezweigstelle gerichtet werden. Gute Chancen auf Verbilligung haben Personen und Familien, deren Jahreseinkünfte unter 36'000 Franken liegen. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung erteilt ebenfalls die Sozialversicherungsanstalt.
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