Frage: Muss ich mich gegen Unfall versichern?

Antwort:

Auch die Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Sie schliesst zum Beispiel Unfälle im Haushalt ein. Als Arbeitnehmer ist man in der Regel über den Arbeitgeber versichert. Bei Anstellungen im Stundenlohn oder bei Teilzeitbeschäftigungen lohnt sich aber ein Blick in die Lohnabrechnung. Fehlt eine Bezeichnung wie „SUVA-Beitrag“, „Unfall-„ oder „Nichtbetriebsunfall“ müssen Sie handeln! In diesem Fall ist der fällige Betrag über die Krankenkasse abzurechnen. Eine doppelte Versicherung nützt übrigens nichts. Zahlen wird im Fall eines Unfalls immer nur eine Versicherungstalt.

 

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