Frage: Schwangerschaft oder Krankheit: Krankenkasse wechseln erlaubt?

Antwort:

Viele Menschen sind im Glauben, ein Ereignis welches die Krankenkasse betrifft, zwinge sie zur ewigen Treue gegenüber der Krankenkasse. Dem ist nicht so. Jede Krankenkasse wird in der Grundversicherung die genau gleichen Leistungen erbringen, egal ob man der Kasse schon 40 Jahre angehört oder eben erst und mitten in der Schwangerschaft diese gewechselt hat. Fällt ein Ereignis, egal welcher Art, in eine Zeit in der verschiedene Kassen zuständig sind, ist die Rechnung immer zuerst dem aktuellen Grundversicherer zu schicken. In der Regel klären die Kassen untereinander ab, wer welchen Anteil zu bezahlen hat. Bestehen bei einer anderen, eventuell sogar einer dritten Kasse Zusatzversicherungen, ist dies ebenfalls dem Grundversicherer anzugeben. In den meisten Fällen erhält man eine Abrechnung, mit der Bitte diese dem Zusatzversicherer weiterzuleiten.

 

 

 

 

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