Frage: Umzug ins Ausland / vom Ausland

Antwort:

Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss sich obligatorisch der Grundversicherung einer Krankenkasse anschliessen. Nach der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, bleibt eine Frist von drei Monaten, um diese Anmeldung zu vollziehen. Mit dem kostenlosen Online-Prämienvergleich lässt sich die günstigste Kasse Ihrer Wohnregion finden. Melden Sie sich während diesen drei Monaten an, sind Sie ab dem Einreisedatum rückwirkend versichert. Lassen Sie diese Frist jedoch verstreichen, gilt der verspätete Anmeldetag als erster Versicherungstag. Zudem müssen Sie mit einer Busse rechnen.

Beim definitiven Wegzug aus der Schweiz entfällt auch die Beitragspflicht in der Schweiz. Dazu sollte im Wohnkanton das entsprechende Formular zur Beitragsbefreiung eingereicht werden. Viele Staaten kennen aber eine vergleichbare soziale Krankenversicherung die, genau so wie in der Schweiz, obligatorisch ist. Als Grenzgänger hat man übrigens die Möglichkeit sich entweder im Wohnland oder im Arbeitsland versichern zu lassen. Mehr Informationen zum Thema Auslandaufenthalt bietet das Bundesamt für Soziawesen an: www.bsv.admin.ch

 

 

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