Frage: Was ist eine Franchise?

Antwort:

Verursacht eine Person Kosten für Arzt und Spital oder muss er Medikamente einnehmen, wird zuallererst der Versicherte zur Kasse gebeten. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Übersteigen die Kosten die vereinbarte Franchise, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten, abzüglich eines Selbstbehaltes von 10 Prozent. Der Selbstbehalt wird dabei auf eine bestimmte Höhe pro Jahr limitiert und auch der Franchisebetrag wird nur einmal pro Kalenderjahr fällig. Bei Mutterschaft werden weder Franchise noch Selbstbehalt verlangt, sofern die Geburt im normalen Rahmen verläuft und keine Komplikationen auftreten.

 

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