Änderungen des Gesundheitszustandes
Erklärung:
Patienten in der Grundversicherung sind nicht verpflichtet, gegenüber der Krankenkasse etwelche Auskünfte über ihre Gesundheit zu erteilen. Auch behandelnde Personen dürfen das im Rahmen des Datenschutzes nicht. Da Krankenkassen alle in der Schweiz lebenden Personen unabhängig ihres Gesundheitszustandes oder Alters in der Grundversicherung aufnehmen müssen, sind solche Angaben völlig obsolet.
Anders sieht es bei Zusatzversicherungen aus. Hier darf der Versicherer alles fragen, was im Rahmen des Versicherungsschutzes notwendig ist. Diese Angaben müssen wahrheitsgetreu sein und der Versicherte ist verpflichtet, wesentliche Änderungen des Gesundheitszustandes, der Versicherung bei der die Zusätze abgeschlossen wurden, mitzuteilen. Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Herzinfarkt, massives Übergewicht, das Betreiben von Extremsportarten oder andere wesentliche Faktoren verschwiegen wurden, kann der Versicherer von der Leistungserbringung zurücktreten oder Kürzungen vornehmen. Skepsis ist jedoch angebracht, wenn beim Abschluss einer erweiterten Spitalwahl nach Rauchgewohnheiten gefragt wird.
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