Auskunftspflicht für Ärzte

Erklärung:

Behandelnde Personen (Arzt, Physiotherapeut, Alternativmediziner, Naturheilpraktiker usw.) sind verpflichtet, den Patienten darüber zu informieren, ob die erbrachte Leistung durch die Grundversicherung gedeckt ist oder nicht. Tut sie das nicht oder macht sie darüber falsche Angaben, muss die behandelnde Person die nicht gedeckten Kosten theoretisch selber tragen. Das zu beweisen ist in vielen Fällen aber schwierig. Im Zweifelsfall, lässt man sich vom Arzt schriftlich bestätigen, dass all seine Leistungen von der Grundversicherung gedeckt sind.  

 

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