Auskunftspflicht für Versicherte
Erklärung:
Grundsätzlich sind versicherte Patienten gegenüber der Krankenversicherung verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Die Frage ist in vielen Fällen aber, was die Versicherung überhaupt fragen darf:
- In der Grundversicherung darf die Krankenkasse lediglich nach Alter und Wohnort fragen. Das Alter spielt hierbei lediglich eine Rolle, wenn für junge Erwachsene ein Rabatt gewährt werden soll. Ältere Versicherte dürfen nicht mit höheren Prämien oder mit Nichtaufnahme „bestraft“ werden und müssen namentlich über Gesundheitszustand, Ess- oder Sportgewohnheiten keine weiteren Fragen beantworten. Das gilt für Menschen die in eine Kasse aufgenommen werden wollen genau so, wie für bereits versicherte Mitglieder.
- Vor dem Abschluss oder der Verlängerung einer Zusatzversicherung darf der Versicherer eine so genannte Gesundheitsprüfung durchführen. Dadurch wird das persönliche Risiko beurteilt und die Höhe der Prämie bestimmt. Ebenfalls kann die Kassentreue mit in die Prämie einfliessen, das Alter des Versicherten oder die Gewohnheiten beim Sport – etwa bei Ausübung von Risikosportarten. Diese Angaben sind wahrheitsgetreu abzugeben und der Versicherte ist sogar verpflichtet, wesentliche Änderungen des Gesundheitszustandes dem Zusatzversicherer mitzuteilen. Stellt sich nachträglich heraus, dass wesentliche Angaben verschwiegen wurden, kann die Kasse Leistungskürzungen vornehmen.
Siehe auch Auskunftspflicht für Ärzte
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