Leistungen der Grundversicherung

Erklärung:

Die Grundversicherung erbringt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft, welche wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind – so steht es im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geschrieben. Bei Unfällen wird die Krankenversicherung nur dann zahlungspflichtig, wenn der oder die Versicherte nicht über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist. Insbesondere gilt das für Erwerbslose, Teilzeitarbeitende mit geringem Pensum, Personen im Stundenlohn und Selbstständige. Wer über keine solche Unfalldeckung verfügt muss dies umgehend seiner Krankenkasse mitteilen.

Auch im präventiven Bereich übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse Kosten die genau definiert sind. Alle Kassen, die in eine obligatorische Krankenpflegeversicherung anbieten, sind verpflichtet, den genau gleichen Leistungsumfang zu erbringen. Innerhalb der Grundversicherung dürfen Krankenversicherer keine weitergehenden, oder freiwilligen Leistungen vergüten.

Es besteht eine Auskunftspflicht für Ärzte, in Rahmen derer behandelnde Personen (Arzt, Physiotherapeut, Alternativmediziner, Naturheilpraktiker usw.) verpflichtet werden, den Patienten darüber zu informieren, ob die erbrachte Leistung durch die Grundversicherung gedeckt ist oder nicht. Siehe auch Auskunftspflicht für Versicherte.

 

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