Kostenbeteiligung bei Spitalaufenthalt
Erklärung:
Das Bundesamt für Gesundheit beschreibt es sehr kompliziert: „Personen die nicht zusammen mit einer oder mehreren Personen, zu denen sie in einer familienrechtlichen Beziehung stehen, in einem Haushalt leben leisten einen Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes“ Das bedeutet, dass Menschen, die alleine wohnen eine zusätzliche Gebühr von 10 Franken pro Aufenthaltstag im Spital bezahlen müssen. Damit wird erreicht, dass allein stehende Personen – in Bezug auf die finanzielle Belastung – gegenüber Personen, die in gemeinsamen Haushalten leben, nicht benachteiligt werden. Für Mutterschaft gilt diese Regelung nicht. Für diese Gebühr gibt es keine Obergrenze, kann aber durch eine entsprechende Zusatzversicherung gedeckt werden.
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