Prämie
Erklärung:
Als Prämie wird der monatliche Beitrag an eine Versicherung bezeichnet. Im Gegensatz zur Zusatzversicherung, kann die Prämie für die Grundversicherung nicht willkürlich gestaltet werden sondern muss gegenüber dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gerechtfertigt werden. Das BAG muss anschliessend die Prämien bewilligen. Rabatte auf die Prämie der Grundversicherung sind nur für junge Erwachsene und Kinder bis 18 Jahre möglich. Eine Ausnahme stellt dar, wenn die Franchise erhöht wird. Erwachsene die in bescheidenen Verhältnissen leben, können bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) eine Prämienverbilligung beantragen, die vom Bund bezahlt wird. Siehe auch Franchise und Selbstbehalt und Kostenbeteiligung bei Spitalaufenthalt.
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