Prämienverbilligung

Erklärung:

Die Prämie der Grundversicherung kann von der Krankenkasse ohne eine freiwillige Erhöhung der Franchise durch den Versicherten, nicht reduziert werden. Ausser für Kinder unter 18 Jahren und junge Erwachsene bis 26 Jahre, gelten für alle Versicherten des selben Wohnortes die exakt gleichen Prämien. Menschen die mit bescheidenen Einkommensverhältnissen leben müssen, haben die Möglichkeit bei der Wohngemeinde einen Antrag auf Prämienverbilligung einzureichen. Hierfür muss ein spezielles Formular ausgefüllt werden, das bei der Gemeindezweigstelle oder unter sva.ch erhältlich ist. Personen die bereits früher Antrag auf Prämienverbilligung gestellt haben oder darauf Anspruch haben, wird das Formular automatisch zugeschickt. Anträge müssen bis zum 31.März gestellt werden und beziehen sich auf das Folgejahr.

 

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