Unfalldeckung

Erklärung:

Neben der Grundversicherung ist im Gesundheitsbereich auch die Unfalldeckung obligatorisch. Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Angestelltenverhältnis stehen (Erwerbslose, Teilzeitarbeitende mit geringem Pensum, Personen im Stundenlohn und Selbstständige) oder nicht als Arbeitslos gemeldet sind, müssen die Unfalldeckung bei ihrer Krankenkasse einschliessen. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in welchem die Kasse gebeten wird, die Unfalldeckung einzuschliessen - die Kasse ist nun verpflichtet, den Versicherten aufzunehmen.

 

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