Zusatzversicherung

Erklärung:

Die Zusatzversicherung ist im Gegensatz zur Grundversicherung freiwillig, und deckt Leistungen wie alternative Heilmethoden, Zahnbehandlungen, Leistungen in Halbprivat- und Privatabteilungen oder Behandlungen ausserhalb des Wohnkantons ab. Die Prämien richten sich nach dem „Risiko“, das eine Person für die Krankenkasse darstellt und sind dem freien Markt unterstellt, sprich: Die Prämien sind nicht bewilligungspflichtig. Hieraus können sich von Kasse zu Kasse, aber auch aufgrund des Alters des Versicherten, Wohnort und gesundheitlicher Vorgeschichte enorme Prämienunterschiede ergeben. Die Krankenkasse kann die Aufnahme von Personen sogar ablehnen oder Vorbehalte aufgrund des Gesundheitszustandes anbringen. Welche Angaben über die Gesundheit zu machen sind, lesen Sie unter Auskunftspflicht für Versicherte.

 

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